eRechnung - Digitaler Rechnungsversand
Die Regelungen für den digitalen Rechnungsversand wurden gelockert, zukünftig ist es nicht mehr notwendig, eine elektronische Signatur zu verwenden. Es ist auch zulässig, eine Rechnung als PDF an den Rechnungsemfpänger zu schicken, dieser muss dem Empfang aber zustimmen bzw. kann ggfs. auch einen Papierbeleg verlangen. Vorgeschrieben bleibt, dass Sie die Rechnung auf Plausibilität prüfen müssen, was Sie aber sicherlich ohnehin aus eigenem Interesse tun.
Alle Infos im Detail finden Sie in der nachfolgenden Information vom Finanzministerium:
Alle Infos im Detail finden Sie in der nachfolgenden Information vom Finanzministerium:
bmferech.pdf | |
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