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BSI über die Sicherheit von  Windows 7

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Anfälligkeit eines normalen Windows 7 Computers untersucht, ein Mal als "ungepflegtes" System, ein Mal ein Windows 7 PC nach BSI-Empfehlungen, zu denen wir seit Jahren raten und die wir so umsetzen.

Das „ungepflegte“ System, wie man es auch oft auf Heim-Computern vorfindet, hat eine Reihe von Programmen für das keine Sicherheitsupdates eingespielt werden, (PDF-Reader, Flash-Player, Browser), der Anwender ist als Administrator angemeldet. Bei den Tests des BSI waren 46 Versuche, das System mit Schadsoftware zu infizieren, erfolgreich, 10 davon konnten aber vom Virenscanner (MS Security Essentials) blockiert werden.

Die gleichen Infektionsversuche wurden an einem System nach BSI-Empfehlung gemacht. Das System nach BSI-Empfehlung unterscheidet:
  • Alle Updates auf  neuesten Stand.
  • Aktueller Browser
  • ein normaler Benutzer soll im täglichen Betrieb kein Administratoren-Konto verwenden
Alleine durch diese Maßnahme gab es im vom BSI untersuchten Szenario keine einzige erfolgreiche Infektion, unabhängig vom Virenscanner.

Es bestätigt sich das, was wir ebenfalls seit Jahren beobachten. Sie brauchen keine „Wunder-Security-Pakete an Virenscannern und Firewalls“, hier reicht ein Basis-Schutz (hier wurde MS Security Essentials verwendet). Das System ist mit Bordmitteln relativ sicher, vorausgesetzt das System ist aktuell und der Anwender auch nur mit Anwenderrechten (kein Admin!) unterwegs.

Unser Monitoring,  das wir seit einigen Jahren einsetzen, ist hier eine optimale Ergänzung, weil darüber nicht nur Windows-Updates installiert werden sondern auch die Updates für kritische Programme wie Adobe Flash oder Java. Somit ist Ihr System automatisch aktuell, und Sie sind bestmöglich vor Angriffen geschützt und vermeiden darüber hinaus auch auch Kosten für aufwändige Virenentfernung usw.

​Den kompletten Bericht des BSI können Sie hier herunterladen:

bsi-cs_048.pdf
File Size: 223 kb
File Type: pdf
Datei herunterladen

eRechnung - Digitaler Rechnungsversand

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Die Regelungen für den digitalen Rechnungsversand wurden gelockert, zukünftig ist es nicht mehr notwendig, eine elektronische Signatur zu verwenden. Es ist auch zulässig, eine Rechnung als PDF an den Rechnungsemfpänger zu schicken, dieser muss dem Empfang aber zustimmen bzw. kann ggfs. auch einen Papierbeleg verlangen. Vorgeschrieben bleibt, dass Sie die Rechnung auf Plausibilität prüfen müssen, was Sie aber sicherlich ohnehin aus eigenem Interesse tun.

Alle Infos im Detail finden Sie in der nachfolgenden Information vom Finanzministerium:

bmferech.pdf
File Size: 73 kb
File Type: pdf
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